"Hinweggehen über EuGH nur mit Wille Standort Deutschland zu stärken, erklärbar."
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Im Dezember hatten wir über die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs EuGH zur equal pay Klage berichtet und daraus gefolgert: §Die aktuellen Tarifverträge in der Leiharbeit werden unzulässig….“ Nun aber die Überraschung: Das Bundesarbeitsgericht sieht das offenbar ganz anders. Damals hatte labournet geschrieben: „Erfolg beim Europäischen Gerichtshof: Tarifverträge, die keine Kompensation für schlechtere Arbeitsbedingungen vorsehen, sind unzulässig und damit unwirksam.“ Nun aber lässt sich zur Bundesarbeitsgerichtsentscheidung am 31.
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