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Was passiert, wenn Deine Eltern sterben? Oder Du selbst? Was wird dann aus Deinen Kindern? - Das Alter und der Tod sind etwas, worüber wir nicht gerne sprechen und ich möchte Dich mit diesem Podcast begleiten, Dich mit diesen Themen auf einfache Weise auseinanderzusetzen.
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Seit Langem mal wieder eine Interview-Folge mit niemand geringerem als meiner Mutter. Nicht nur als Immobilienmaklerin ist sie schwerst aktiv, sondern sie kümmert sich seit einigen Jahren auch um das Älterwerden und die damit einhergehenden Fragestellungen. Ein guter Grund, sich einmal mit ihr und ihrem YouTube-Kanal "Herbstblüte" zu beschäftigen.... ----------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Diese Folge beschäftigt sich mit einem Beschluss des OLG Köln vom 13.4.2023, Az.: 2 Wx 259/22. Das Gericht hatte zu klären, ob die Einsetzung eines Patenkindes in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament wechselbezüglich und damit bindend erfolgt ist. Hierzu sei ergänzend erwähnt, dass andere Gerichte bezüglich der Erbeinsetzung eines Patenkindes auch schon zum gegenteiligen Ergebnis gelangt sind. Es hilft nichts: die konkrete Situation ist stets zu betrachten und im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Bindungswirkung gewollt war oder nicht. Gerade die zuweilen gegebene Unvorhersehbarkeit der gerichtlichen Einschätzung im Schlusserbfall macht das Thema Wechselbezüglichkeit von Verfügungen bei Ehegattentestamenten so brisant und immer wieder spannend. __________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.…
Diese Folge beschäftigt sich mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 21.12.2023, Az.: 21 W 91/23, in der der behandelnde Arzt als Erbe eingesetzt wurde. Dieser Umstand wurde durch einen Miterben im Hinblick auf eine berufsrechtliches Gesetz als problematisch eingestuft, und zwar umso mehr, als dass der Arzt die Verfügung zu seinen Gunsten lebzeitig sogar kannte. Ob das wirklich so problematisch ist und was das OLG dazu meinte, erfährst Du in dieser Folge. ___________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.…
... Und darf man das auch, wenn der besagte Schmuck eigentlich einem Erben als Vermächtnis zugedacht ist? Dann schädigt man streng genommen den Vermächtnisnehmer. Mit dieser Frage hat sich das OLG Frankfurt am Main befasst in seinem Beschluss vom 19.12.2023, Az.: 21 W 120/23. ------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.…
Testamente sollen eine Angabe zu Ort und Zeitpunkt ihrer Errichtung aufweisen. Doch wie wirkt es sich aus, wenn eine solche Angabe fehlt? ------------------------------------------------ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Wer eine Klage bei Gericht einreicht, der muss, bevor der Prozess überhaupt losgeht, einen Gerichtskostenvorschuss einzahlen. Um diesen bestimmen zu können, ist es notwendig, den Streitwert nach der eigenen Erwartungshaltung vorläufig zu beziffern. Für den Pflichtteilsberechtigten ist das regelmäßig ein schwieriges Unterfangen, weil er erst auf Auskünfte angewiesen ist bevor er seinen Anspruch beziffern kann. Was nun, wenn er sich dabei massiv verschätzt und einen viel zu niedrigen Wert angegeben hat? Hiermit hat sich das OLG München in einem Beschluss vom 14.08.2023, Az.: 33 W 321/23, auseinandergesetzt. ------------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.…
In dieser Episode geht es um den Gebrauch unklarer Formulierungen und solcher, mit denen der geneigte Jurist eine andere Bedeutung verbindet. Wer sein Testament so schreibt, dass man nicht versteht, was damit gemeint ist, kann seine Erben damit -ob gewollt oder ungewollt- definitiv ärgern. Die Entscheidung, die ich in dieser Folge im Speziellen vorstelle, ist ein Beschluss des OLG Hamm vom 22.07.2014, Az.: I-15 W 98/14. ------------------------------------- Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.…
Durch eine Besuchsbedingung... besser nicht. Wer regelmäßige Besuche als Grundlage für eine Erbeinsetzung fordert, muss damit rechnen, dass diese Bedingung als sittenwidrig eingestuft werden könnte und sollte sich vorab beraten lassen. Diese Episode beschäftigt sich mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 5. Februar 2019, Az.: 20 W 98/18. ______________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Dies ist der Auftakt einer Reihe von ungünstigen Erbfolgeregelungen, auf die man besser verzichten sollte. Jedenfalls dann, wenn man seinen Erben positiv in Erinnerung bleiben und ihnen keinen Ärger bereiten möchte. Wir beginnen mit einer treusorgenden Mutter, die den Lebensgefährten ihrer Tochter offenbar lebzeitig nicht verprellen konnte und es daher von Todes wegen probiert hat. Der Fall wurde entschieden durch das OLG Hamm zum gerichtlichen Aktenzeichen 10 U 58/21. _____________________________________ Weitere Informationen zu erbrechtlichen Themen findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir gerne an info@leonie-lehrmann.de…
Um das eigene Erbrecht feststellen zu lassen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. In aller Regel wird man einen Erbschein beantragen und somit das Erbscheinsverfahren beim Nachlassgericht wählen. Daneben ist aber auch eine Erbenfeststellungsklage möglich. Oder man lässt sein Erbrecht inzident, innerhalb einer anderen Fragestellung, die das eigene Erbrecht betrifft, klären. Dann ist, wie auch für die Erbenfeststellungsklage, das Prozessgericht zuständig. Da unterschiedliche Gerichte betroffen sind, kann es zu widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Um das zu vermeiden, ist es in einem solchen Fall sinnvoll, ein Verfahren auszusetzen und den Ausgang des jeweils anderen abzuwarten. Welches Verfahren hier "führend" ist und warum, erkläre ich in dieser Episode am Beispiel eines Beschlusses des OLG Rostock vom 30.03.2023, Az.: 3 W 30/23. _________________________________________________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
In dieser Folge geht es - für die Jurastudenten unter meinen Zuhörern :-) - um die §§ 2184, 2185 BGB. Hier ist geregelt, was in der Zwischenzeit zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung geschieht. Welche Einnahmen darf der Erbe behalten und was muss er herausgeben? Und muss der Vermächtnisnehmer unterdessen Kosten tragen? Diese Fragen beantworte ich hier. Weil zwischen Erbfall und Vermächtniserfüllung oft Monate, manchmal sogar Jahre liegen, ist das Thema von erheblicher Relevanz. Gerade bei Grundstücksvermächtnissen haben wir dieses Problem nahezu immer. Denn zur Vermächtniserfüllung bedarf es eines notariellen Vertrages zwischen Erbe und Vermächtnisnehmer. Die Kosten, aber auch die Mieteinnahmen laufen zwischenzeitlich weiter. ____________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Die Gründe für eine Erbunwürdigkeit sind in § 2339 BGB abschließend aufgezählt und man muss schon eine gravierende Verfehlung begangen haben, um als erbunwürdig zu gelten. Da mag es überraschen, dass auch Nichtstun Grund für eine Erbunwürdigkeit sein kann. Tatsächlich ist das allerdings der Fall, nämlich dann, wenn ein Erbe sich in einem auf die Feststellung der Erbunwürdigkeit gerichteten Prozess nicht wehrt und in der Folge ein Versäumnisurteil ergeht (vgl. BGH vom 26.04.2023, Az.: IV ZB 11/22). _______________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Kann ein Mensch, der an einer Parkinson-Erkrankung leidet, noch wirksam ein eigenhändiges Testament errichten? Diese Frage beantwortete kürzlich das KG Berlin mit Beschluss vom 09.05.2023, Az.: 6 W 48/22. ________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Nimmt man die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 31.08.2022, Az.: 3 W 55/22, ernst, durfte in den meisten Übergabeverträgen zugleich eine letztwillige Verfügung enthalten sein. Jedenfalls wäre das immer dann der Fall, wenn ein Grundstück an einen Abkömmling übertragen wird und in dem Übergabevertrag Bestimmungen im Hinblick auf das Pflichtteilsrecht getroffen werden. Warum das so ist und warum ich das für Unsinn halte, erfährst Du in dieser Folge. ____________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de . Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de .…
Ein Nachlasspfleger, der mit der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses beauftragt ist, hat sehr weitreichende Kompetenzen und so kann er grundsätzlich auch ein Grundstück verkaufen. Allerdings benötigt er bei der Veräußerung von Immobilien immer die Genehmigung des Nachlassgerichtes. Unter welchen Voraussetzungen diese erteilt werden kann, hörst Du hier. Ich beziehe mich dabei auf einen Beschluss des OLG Brandenburg vom 27.03.2023, Az.: 3 W 17/23. ________________________________________ Weitere nützliche Informationen rund ums Erbrecht findest Du über meine Webseite unter www.leonie-lehrmann.de. Für Fragen, Anregungen oder Kritik schreib mir doch einfach an info@leonie-lehrmann.de.…
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