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Kohleabbau in Kolumbien: Welche Verantwortung trägt Deutschland? (Serie 1468: FDCL Podcast: Ohren auf Lateinamerika)

33:43
 
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Kolumbien exportiert derzeit so viel Steinkohle wie noch nie – auch nach Deutschland. Der Abbau beispielsweise durch El Cerrejón in der nordöstlichen Guajira geht mit schweren Umwelt- und Menschenrechtsvergehen einher. Das ist schon lange bekannt, grundlegend geändert hat sich trotzdem nichts. Mit dem Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in der BRD in Kraft getreten ist, sollen in Deutschland tätige Unternehmen für etwaige Vergehen im Rahmen ihrer Lieferkette in die Verantwortung genommen werden. In dieser Folge fragen wir, ob sich damit wirklich etwas für die Menschen in der Kohleregion La Guajira ändert. Dafür haben wir mit Aktivist*innen von vor Ort sowie einer Expertin aus Berlin gesprochen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Podcast-Folge im September 2023 war das deutsche Lieferkettengesetz gerade erst in Kraft getreten. Inzwischen hat sich auf europäischer Ebene einiges getan. Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament die europäische Lieferkettenrichtlinie verabschiedet. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Obwohl sich Deutschland bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz enthalten hat, ist auch die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren das deutsche Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Das EU-Lieferkettengesetz ist am Ende deutlich schwächer ausgefallen als ursprünglich geplant. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbindlichen Verantwortungsübernahme von Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße im Rahmen ihrer Lieferketten. Neu gegenüber dem deutschen Gesetz ist die im EU-Lieferkettengesetz enthaltene Haftungsregelung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben künftig die Möglichkeit, Schadenersatz von Unternehmen zu verlangen, wenn diese untätig geblieben sind, obwohl sie den Schaden hätten verhindern können. Allerdings fallen nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro unter das Gesetz. Nach Schätzungen der Initiative Lieferkettengesetz sind damit rund 5.500 Unternehmen in der EU betroffen. Das heißt: Nur sehr große Unternehmen müssen sich künftig mit ihren Wertschöpfungsketten auseinandersetzen. Der Podcast „Ohren auf Lateinamerika“ ist ein Gemeinschaftsprojekt vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL) und den Lateinamerika Nachrichten. Jedes Jahr erscheinen zwei bis drei neue Folgen. / www.fdcl.org / www.lateinamerika-nachrichten.de
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Kolumbien exportiert derzeit so viel Steinkohle wie noch nie – auch nach Deutschland. Der Abbau beispielsweise durch El Cerrejón in der nordöstlichen Guajira geht mit schweren Umwelt- und Menschenrechtsvergehen einher. Das ist schon lange bekannt, grundlegend geändert hat sich trotzdem nichts. Mit dem Lieferkettengesetz, das am 1. Januar 2023 in der BRD in Kraft getreten ist, sollen in Deutschland tätige Unternehmen für etwaige Vergehen im Rahmen ihrer Lieferkette in die Verantwortung genommen werden. In dieser Folge fragen wir, ob sich damit wirklich etwas für die Menschen in der Kohleregion La Guajira ändert. Dafür haben wir mit Aktivist*innen von vor Ort sowie einer Expertin aus Berlin gesprochen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Podcast-Folge im September 2023 war das deutsche Lieferkettengesetz gerade erst in Kraft getreten. Inzwischen hat sich auf europäischer Ebene einiges getan. Am 24. April 2024 hat das Europäische Parlament die europäische Lieferkettenrichtlinie verabschiedet. Diese muss von den EU-Mitgliedstaaten bis 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Obwohl sich Deutschland bei der Abstimmung über das EU-Lieferkettengesetz enthalten hat, ist auch die Bundesregierung verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren das deutsche Lieferkettengesetz nachzuschärfen. Das EU-Lieferkettengesetz ist am Ende deutlich schwächer ausgefallen als ursprünglich geplant. Dennoch ist es ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbindlichen Verantwortungsübernahme von Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße im Rahmen ihrer Lieferketten. Neu gegenüber dem deutschen Gesetz ist die im EU-Lieferkettengesetz enthaltene Haftungsregelung. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen haben künftig die Möglichkeit, Schadenersatz von Unternehmen zu verlangen, wenn diese untätig geblieben sind, obwohl sie den Schaden hätten verhindern können. Allerdings fallen nur Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen und einem Jahresumsatz von über 450 Millionen Euro unter das Gesetz. Nach Schätzungen der Initiative Lieferkettengesetz sind damit rund 5.500 Unternehmen in der EU betroffen. Das heißt: Nur sehr große Unternehmen müssen sich künftig mit ihren Wertschöpfungsketten auseinandersetzen. Der Podcast „Ohren auf Lateinamerika“ ist ein Gemeinschaftsprojekt vom Forschungs- und Dokumentationszentrum Chile und Lateinamerika (FDCL) und den Lateinamerika Nachrichten. Jedes Jahr erscheinen zwei bis drei neue Folgen. / www.fdcl.org / www.lateinamerika-nachrichten.de
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