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René Benko insolvent: Was das für die Gläubiger heißt / Weltfrauentag: Fortunalista-Gründerin über Female Finance

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Der österreichische Investor René Benko hat am Donnerstag einen Insolvenzantrag als Einzelunternehmer gestellt. Dies bedeutet, dass er offiziell zahlungsunfähig ist. Auslöser für den Antrag waren Steuernachzahlungen in Höhe von zwei Millionen Euro, die Benko nicht beglichen hatte. Die Finanzbehörden hatten daraufhin eine Insolvenz beantragt, jedoch kam Benko ihnen zuvor und stellte einen Eigenantrag auf Insolvenz. Im Gegensatz zur Insolvenz als Privatperson, hat Benko damit nun einen Insolvenzverwalter zur Seite gestellt bekommen, der seine Finanzen überwacht.

Unternehmensredakteur Florian Kolf erklärt bei Handelsblatt Today: „Das Vermögen, das identifiziert werden kann, wird unter den Personen aufgeteilt, die persönliche Forderungen gegen ihn haben.“ Es werde jedoch schwierig sein, nachzuweisen, welche Ansprüche persönlich an ihn gerichtet sind und welche Ansprüche lediglich die Signa-Unternehmen betreffen.

Aktuell sind die Insolvenzverwalter damit beschäftigt, die komplexen Finanzkonstruktionen im Signa-Imperium zu untersuchen und zu klären, wie viel Geld von den Gläubigern zurückerstattet werden kann. Bisher gehen sie davon aus, dass zumindest eine Quote von 30 Prozent erreicht werden kann. Bei den persönlichen Gläubigern von Benko dürfte diese Quote wohl deutlich niedriger liegen, so Kolf. Die genaue Höhe der Vermögenswerte in den Stiftungen und die Frage, ob Benko Geld beiseite geschafft hat, wird derzeit von den Insolvenzverwaltern und forensischen Experten untersucht. Mehr zum Thema: Landesgericht Innsbruck eröffnet Konkursverfahren gegen René Benko

Außerdem: Zum Weltfrauentag spricht Fortunalista-Gründerin und Finanzbloggerin Margarete Honisch darüber, warum Geldanlage für Frauen manchmal anders funktioniert als für Männer – und beantwortet Fragen der Today-Community.


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Der österreichische Investor René Benko hat am Donnerstag einen Insolvenzantrag als Einzelunternehmer gestellt. Dies bedeutet, dass er offiziell zahlungsunfähig ist. Auslöser für den Antrag waren Steuernachzahlungen in Höhe von zwei Millionen Euro, die Benko nicht beglichen hatte. Die Finanzbehörden hatten daraufhin eine Insolvenz beantragt, jedoch kam Benko ihnen zuvor und stellte einen Eigenantrag auf Insolvenz. Im Gegensatz zur Insolvenz als Privatperson, hat Benko damit nun einen Insolvenzverwalter zur Seite gestellt bekommen, der seine Finanzen überwacht.

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Aktuell sind die Insolvenzverwalter damit beschäftigt, die komplexen Finanzkonstruktionen im Signa-Imperium zu untersuchen und zu klären, wie viel Geld von den Gläubigern zurückerstattet werden kann. Bisher gehen sie davon aus, dass zumindest eine Quote von 30 Prozent erreicht werden kann. Bei den persönlichen Gläubigern von Benko dürfte diese Quote wohl deutlich niedriger liegen, so Kolf. Die genaue Höhe der Vermögenswerte in den Stiftungen und die Frage, ob Benko Geld beiseite geschafft hat, wird derzeit von den Insolvenzverwaltern und forensischen Experten untersucht. Mehr zum Thema: Landesgericht Innsbruck eröffnet Konkursverfahren gegen René Benko

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