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Gleichberechtigung im Grundgesetz – dank Elisabeth Selbert | 18.1.1949

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Unmittelbar nach der Aufnahme des Artikels in die neue Verfassung äußert sich Selbert in einer Rundfunkansprache. Sie nennt die Entscheidung "historisch" – und weil Sie die Reaktionen im männlichen Publikum erahnt, fügt sie hinzu: "Lächeln Sie nicht!"

Gleichberechtigung bereits in der Weimarer Verfassung Thema

Elisabeth Selbert (1896 - 1986) engagierte sich schon 1920 als Delegierte der Reichsfrauenkonferenz für die Gleichberechtigung. In der Weimarer Verfassung stand bereits:
Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Quelle: Weimarer Verfassung

Elisabeth Selbert setzt sich 1949 durch

Doch dieser Satz reduziert die Gleichberechtigung auf staatsbürgerliche Akte wie Wahlen. Elisabeth Selbert geht das nicht weit genug, sie setzt den schlichten Satz in Artikel 3 durch:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Quelle: Grundgesetz 1949

Das Grundgesetz wird 1994 um einen weiteren Satz ergänzt

1994 kommt es zu einer Grundgesetzänderung. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird ergänzt um einen zweiten Satz, mit dem Wortlaut:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Quelle: Ergänzung des Grundgesetzes 1994

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Gleichberechtigung bereits in der Weimarer Verfassung Thema

Elisabeth Selbert (1896 - 1986) engagierte sich schon 1920 als Delegierte der Reichsfrauenkonferenz für die Gleichberechtigung. In der Weimarer Verfassung stand bereits:
Männer und Frauen haben die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Quelle: Weimarer Verfassung

Elisabeth Selbert setzt sich 1949 durch

Doch dieser Satz reduziert die Gleichberechtigung auf staatsbürgerliche Akte wie Wahlen. Elisabeth Selbert geht das nicht weit genug, sie setzt den schlichten Satz in Artikel 3 durch:
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Quelle: Grundgesetz 1949

Das Grundgesetz wird 1994 um einen weiteren Satz ergänzt

1994 kommt es zu einer Grundgesetzänderung. Der Satz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" wird ergänzt um einen zweiten Satz, mit dem Wortlaut:
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Quelle: Ergänzung des Grundgesetzes 1994

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