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Forschungsquartett | Nachhaltigkeit: Worauf müssen Unternehmen achten?

15:11
 
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Das Forschungsquartett – dieses Mal in Kooperation mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung

EU fordert mehr Details in Nachhaltigkeitsberichten

Im Januar 2023 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die Unternehmen und Institutionen dazu verpflichtet, Biodiversität in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu integrieren. Die neue Richtlinie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), gilt für Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024. Überprüft wird die Einhaltung von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern.

Mit der Richtlinie werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Auswirkungen ihres Wirtschaftens auf die biologische Vielfalt sowie ihre Abhängigkeiten von der Biodiversität in ihren Nachhaltigkeitsberichten zu berücksichtigen. Bisher waren das freiwillige Angaben, die nur einige Unternehmen gemacht haben. Die EU erhofft sich in Zukunft mehr Transparenz und ein größeres Bewusstsein für alle Aspekte der Nachhaltigkeit. „Hier geht es darum zu prüfen, ob ein Unternehmen mit seinen Aktivitäten zu Landnutzungsveränderungen beiträgt, was Ökosysteme beeinträchtigt oder auch zur Verschmutzung beiträgt, was wiederum sich auf Ökosysteme auswirken kann“, erklärt Johannes Förster, Nachhaltigkeitsforscher im Department Umweltpolitik des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung.

UFZ blickt auf Biodiversität und Ökosysteme

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beschäftigt sich in dem Projekt „Bio-Mo-D“ seit zwei Jahren mit der Frage, wie Unternehmen Biodiversität in ihre Geschäftsberichte und Unternehmensstrategien aufnehmen können. Das UFZ erarbeitet dabei Ansätze zur Erfassung von Biodiversität auf staatlicher und unternehmerischer Seite und unterstützt bei den Prozessen der Standardisierung. Dazu Johannes Förster: „Wir nehmen sowohl die nationale Seite der Berichterstattung über Biodiversität als auch die Rolle von Ökosystemleistungen in den Blick und verknüpfen sie mit der Perspektive der Unternehmensberichterstattung.“

Inwiefern ist die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in Geschäftsberichten relevant für den Umweltschutz? Und wie gelingt es, Biodiversität in Zukunft mehr in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und anderen Einrichtungen einzubeziehen? Darüber sprechen detektor.fm-Moderatorin Sara-Marie Plekat und ihre Kollegin Alina Metz. Sie hat für die neue Folge vom „Forschungsquartett“ mit Dr. Johannes Förster über die neuen Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesprochen. Der Nachhaltigkeitsforscher arbeitet im Department Umweltpolitik des UFZ und beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren mit den Themen Biodiversität und Ökosystemleistungen.

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EU fordert mehr Details in Nachhaltigkeitsberichten

Im Januar 2023 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft getreten, die Unternehmen und Institutionen dazu verpflichtet, Biodiversität in ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung zu integrieren. Die neue Richtlinie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), gilt für Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2024. Überprüft wird die Einhaltung von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern.

Mit der Richtlinie werden Unternehmen dazu verpflichtet, die Auswirkungen ihres Wirtschaftens auf die biologische Vielfalt sowie ihre Abhängigkeiten von der Biodiversität in ihren Nachhaltigkeitsberichten zu berücksichtigen. Bisher waren das freiwillige Angaben, die nur einige Unternehmen gemacht haben. Die EU erhofft sich in Zukunft mehr Transparenz und ein größeres Bewusstsein für alle Aspekte der Nachhaltigkeit. „Hier geht es darum zu prüfen, ob ein Unternehmen mit seinen Aktivitäten zu Landnutzungsveränderungen beiträgt, was Ökosysteme beeinträchtigt oder auch zur Verschmutzung beiträgt, was wiederum sich auf Ökosysteme auswirken kann“, erklärt Johannes Förster, Nachhaltigkeitsforscher im Department Umweltpolitik des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung.

UFZ blickt auf Biodiversität und Ökosysteme

Das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) beschäftigt sich in dem Projekt „Bio-Mo-D“ seit zwei Jahren mit der Frage, wie Unternehmen Biodiversität in ihre Geschäftsberichte und Unternehmensstrategien aufnehmen können. Das UFZ erarbeitet dabei Ansätze zur Erfassung von Biodiversität auf staatlicher und unternehmerischer Seite und unterstützt bei den Prozessen der Standardisierung. Dazu Johannes Förster: „Wir nehmen sowohl die nationale Seite der Berichterstattung über Biodiversität als auch die Rolle von Ökosystemleistungen in den Blick und verknüpfen sie mit der Perspektive der Unternehmensberichterstattung.“

Inwiefern ist die Berücksichtigung der biologischen Vielfalt in Geschäftsberichten relevant für den Umweltschutz? Und wie gelingt es, Biodiversität in Zukunft mehr in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und anderen Einrichtungen einzubeziehen? Darüber sprechen detektor.fm-Moderatorin Sara-Marie Plekat und ihre Kollegin Alina Metz. Sie hat für die neue Folge vom „Forschungsquartett“ mit Dr. Johannes Förster über die neuen Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung gesprochen. Der Nachhaltigkeitsforscher arbeitet im Department Umweltpolitik des UFZ und beschäftigt sich seit mehr als zehn Jahren mit den Themen Biodiversität und Ökosystemleistungen.

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