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Betreibung trotz Verjährung

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Im 2014 erhielt Roger Bärlocher von Salt eine Rechnung für angebliche Leistungen durch Orange im 2001. Er verwies auf die Verjährung und dachte sich, die Sache sei erledigt. Doch das beauftragte Inkassobüro wollte davon nichts wissen und hat sogar die Betreibung eingeleitet. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, wie sich Roger Bärlocher dagegen wehren kann. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema: * Wenn ihr wegen einer Forderung, die ihr gar nicht schuldet, betrieben werdet, müsst ihr rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben; ansonsten kommt es zur Pfändung. * Falls ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommt, so schuldet ihr nur die Grundforderung und die Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht (im Normalfall 5 Prozent). Darüber hinausgehende Verzugszinsen sowie Mahnspesen schuldet man nur, wenn man dies vorgängig vertraglich vereinbart haben. * Findet ihr wegen einer Rechnung keine Einigung mit dem Telefonanbieter, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. (Siehe Link unten) www.ombudscom.ch
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Ein Fall für SRF 3

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Im 2014 erhielt Roger Bärlocher von Salt eine Rechnung für angebliche Leistungen durch Orange im 2001. Er verwies auf die Verjährung und dachte sich, die Sache sei erledigt. Doch das beauftragte Inkassobüro wollte davon nichts wissen und hat sogar die Betreibung eingeleitet. Beobachter-Experte Daniel Leiser erklärt, wie sich Roger Bärlocher dagegen wehren kann. Die wichtigsten 3 Punkte zum Thema: * Wenn ihr wegen einer Forderung, die ihr gar nicht schuldet, betrieben werdet, müsst ihr rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben; ansonsten kommt es zur Pfändung. * Falls ihr von einem Inkassobüro eine Mahnung für eine tatsächlich offene Rechnung bekommt, so schuldet ihr nur die Grundforderung und die Verzugszinsen gemäss Obligationenrecht (im Normalfall 5 Prozent). Darüber hinausgehende Verzugszinsen sowie Mahnspesen schuldet man nur, wenn man dies vorgängig vertraglich vereinbart haben. * Findet ihr wegen einer Rechnung keine Einigung mit dem Telefonanbieter, könnt ihr euch an die Schlichtungsstelle Telekommunikation (Ombudscom) wenden. (Siehe Link unten) www.ombudscom.ch
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