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#121 - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Im Gespräch mit Sebastian Steeck

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Worum geht es beim Hinweisgeberschutzgesetz und was hat das mit Organisationsmediation zu tun?

Fehlerkorrektur: Im Interview wird fälschlicherweise vom Bundesjustizministerium als externe Meldestelle gesprochen; es muss freilich vom "Bundesamt für Justiz (BfJ)" die Rede sein, das durch das Hinweisgeberschutzgesetz als externe Meldestelle vorgesehen wird!

Einführung -Whistleblower bzw. Hinweisgeber tauchen im Kontext von Organisationen auf, also in Unternehmungen und Behörden -, in dem sie auf Missstände aufmerksam machen, die trotz entgegenstehender Gesetze nicht unterbleiben oder ausgeräumt werden. Sie sind damit selbstredend in einem Bereich oder zu einem Zeitpunkt aktiv, die hoch konfliktär sind. Die Situationen weisen viele Beteiligte und entgegenstehende Positionen auf - typisch für eskalierende Konfliktlagen. Und mitunter werden von den Beteiligten paradoxerweise identische Interessen angemeldet und ins argumentative Feld geführt, die sich auf das Wohl der Organisation zusammenbündeln lassen - und einen guten Ausgangspunkt für Aushandlungsprozesse bilden.

Mediation ist als Verfahren hier häufig naheliegend, unterliegt aber zugleich der Missbrauchsgefahr. Es kann die Mitglieder und Stakeholder einer Organisation in konstruktive, vertrauliche Aushandlungsprozesse führen, es kann aber auch infolge dieser Vertraulichkeit als weiterer und destruktiver Geheimhaltungsversuch missbraucht oder zumindest eingeschätzt werden.

Insoweit tangiert das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz die Anwendbarkeit und Durchführung von Organisationsmediation.

weiteführende Hinweise, Hintergrundinformationen und Praxistipps zum Hinweisgeberschutzgesetz findet Ihr auf der Folgendwebseite bei INKOVEMA. - ebenso wie Hinweise zum Fall der Pflegefachkraft, die durch ihr Beharren Rechtsgeschichte vor dem Menschenrechtsgerichtshof schrieb.

  • Sebastian Steeck Jurist und Rechtsanwalt, seit 2021 kaufm. Vorstand der Diakonie Leipzig (1600 MA), zuvor acht Jahre Personalleiter der Diakonie Leipzig; Verwaltungs- und Verwaltungsrechtserfahrung als Referent im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie als Rechtsanwalt bei der Leipziger Anwaltskanzlei Füßer&Kollegen.
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Fehlerkorrektur: Im Interview wird fälschlicherweise vom Bundesjustizministerium als externe Meldestelle gesprochen; es muss freilich vom "Bundesamt für Justiz (BfJ)" die Rede sein, das durch das Hinweisgeberschutzgesetz als externe Meldestelle vorgesehen wird!

Einführung -Whistleblower bzw. Hinweisgeber tauchen im Kontext von Organisationen auf, also in Unternehmungen und Behörden -, in dem sie auf Missstände aufmerksam machen, die trotz entgegenstehender Gesetze nicht unterbleiben oder ausgeräumt werden. Sie sind damit selbstredend in einem Bereich oder zu einem Zeitpunkt aktiv, die hoch konfliktär sind. Die Situationen weisen viele Beteiligte und entgegenstehende Positionen auf - typisch für eskalierende Konfliktlagen. Und mitunter werden von den Beteiligten paradoxerweise identische Interessen angemeldet und ins argumentative Feld geführt, die sich auf das Wohl der Organisation zusammenbündeln lassen - und einen guten Ausgangspunkt für Aushandlungsprozesse bilden.

Mediation ist als Verfahren hier häufig naheliegend, unterliegt aber zugleich der Missbrauchsgefahr. Es kann die Mitglieder und Stakeholder einer Organisation in konstruktive, vertrauliche Aushandlungsprozesse führen, es kann aber auch infolge dieser Vertraulichkeit als weiterer und destruktiver Geheimhaltungsversuch missbraucht oder zumindest eingeschätzt werden.

Insoweit tangiert das Whistleblower- bzw. Hinweisgeberschutzgesetz die Anwendbarkeit und Durchführung von Organisationsmediation.

weiteführende Hinweise, Hintergrundinformationen und Praxistipps zum Hinweisgeberschutzgesetz findet Ihr auf der Folgendwebseite bei INKOVEMA. - ebenso wie Hinweise zum Fall der Pflegefachkraft, die durch ihr Beharren Rechtsgeschichte vor dem Menschenrechtsgerichtshof schrieb.

  • Sebastian Steeck Jurist und Rechtsanwalt, seit 2021 kaufm. Vorstand der Diakonie Leipzig (1600 MA), zuvor acht Jahre Personalleiter der Diakonie Leipzig; Verwaltungs- und Verwaltungsrechtserfahrung als Referent im Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung sowie als Rechtsanwalt bei der Leipziger Anwaltskanzlei Füßer&Kollegen.
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