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#27 - Das StaRUG - Paradigmenwechsel bei der Unternehmenssanierung? Im Gespräch mit Stephan Madaus

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Konstruktive Fehler- und Konfliktkultur zur Sanierung von wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmen

Inhalte:

Das StaRUG wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland maßgeblich verändern. Es bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen, sich außerhalb einer Insolvenz grundlegend sanieren zu können. Und eine solche privat- bzw. schuldnergetriebene Sanierung geht mit besonderen Instrumenten und Möglichkeiten einher. Manche sprechen hier bereits von einem Paradigmenwechsel in Sanierungsfragen, der weit über die Anforderungen der EU-RL hinausginge. Diese europäischen Vorgaben haben durch die ausgebrochene Coronavirus-Krise samt ihrer wirtschaftlichen Folgemaßnahmen zusätzliche Brisanz erhalten. Und nun liegt die Umsetzung vor.

In über 100 neuen Paragrafen wird im StaRUG in vier Teilen ein modernes, außergerichtliches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht gezeichnet.

1. Teil: Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement (§ 1)

2. Teil: Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (§§ 2- 92)

  • Kap. 1: Restrukturierungsplan
  • Kap. 2: Stabilisierungs.- und Restrukturierungsinstrumente
  • Kap. 3: Restrukturierungsbeauftragter
  • Kap. 4: zukünftig in Kraft
  • Kap. 5: Anfechtungs- und Haftungsrecht
  • Kap. 6: Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat

3. Teil: Sanierungsmoderation (§§ 94 - 100)

4. Teil: Frühwarnsysteme (§§ 101 - 102)

Kernidee und Fokusmaterie des StaRUG ist die finanzwirtschaftliche Stabilisierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen, die in absehbare Zeit in Schieflage geraten. Absehbar ist - nach der Einschätzung des Gesetzgebers - der Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten, nicht davor und nicht danach. Doch das ist nicht die einzige Problematik im neuen Gesetz.

Für professionelle *Mediatorinnen und Business-Moderator*innen **könnte sich in den kommenden Jahren der 3. Teil des StaRUG als interessant erweisen, wenn sich die Sanierungspraxis in der Tat zu einer zukunftsorientierten Sanierungskultur (Flöther) entwickeln wird.

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Das StaRUG wird die Restrukturierung von Unternehmen in Deutschland maßgeblich verändern. Es bietet erstmals einen gesetzlichen Rahmen, sich außerhalb einer Insolvenz grundlegend sanieren zu können. Und eine solche privat- bzw. schuldnergetriebene Sanierung geht mit besonderen Instrumenten und Möglichkeiten einher. Manche sprechen hier bereits von einem Paradigmenwechsel in Sanierungsfragen, der weit über die Anforderungen der EU-RL hinausginge. Diese europäischen Vorgaben haben durch die ausgebrochene Coronavirus-Krise samt ihrer wirtschaftlichen Folgemaßnahmen zusätzliche Brisanz erhalten. Und nun liegt die Umsetzung vor.

In über 100 neuen Paragrafen wird im StaRUG in vier Teilen ein modernes, außergerichtliches Sanierungs- und Restrukturierungsrecht gezeichnet.

1. Teil: Krisenfrüherkennung und Krisenmanagement (§ 1)

2. Teil: Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen (§§ 2- 92)

  • Kap. 1: Restrukturierungsplan
  • Kap. 2: Stabilisierungs.- und Restrukturierungsinstrumente
  • Kap. 3: Restrukturierungsbeauftragter
  • Kap. 4: zukünftig in Kraft
  • Kap. 5: Anfechtungs- und Haftungsrecht
  • Kap. 6: Arbeitnehmerbeteiligung und Gläubigerbeirat

3. Teil: Sanierungsmoderation (§§ 94 - 100)

4. Teil: Frühwarnsysteme (§§ 101 - 102)

Kernidee und Fokusmaterie des StaRUG ist die finanzwirtschaftliche Stabilisierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen, die in absehbare Zeit in Schieflage geraten. Absehbar ist - nach der Einschätzung des Gesetzgebers - der Zeitraum zwischen 12 und 24 Monaten, nicht davor und nicht danach. Doch das ist nicht die einzige Problematik im neuen Gesetz.

Für professionelle *Mediatorinnen und Business-Moderator*innen **könnte sich in den kommenden Jahren der 3. Teil des StaRUG als interessant erweisen, wenn sich die Sanierungspraxis in der Tat zu einer zukunftsorientierten Sanierungskultur (Flöther) entwickeln wird.

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