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Ärger über zu teure Lifttelefone

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Wer im Lift stecken bleibt, ist froh, wenn er wenigstens mit der Aussenwelt Kontakt aufnehmen und um Hilfe rufen kann. Doch diese Lifttelefonie hat ihren Preis – vor allem dann, wenn der Anbieter nur noch einen Wartungsvertrag mit einem teuren Ferndiagnosepaket anbietet. Ob man als Kunde in einem solchen Fall überhaupt eine Wahl hat, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema 1. Die Swisscom plant per Ende 2017 eine vollständige Umstellung auf die Internettelefonie. Das heisst: Ab 2018 will die Swisscom die bisherige analoge Telefonie-Infrastruktur schrittweise ausser Betrieb nehmen; Telefonieren funktioniert dann also nur noch über das Internet. 2. Wegen dieser Umstellung müssen nicht nur Telefone umgerüstet werden, sondern zum Beispiel auch Lifttelefone, Alarmanlagen oder Haustechniksysteme. Als Immobilienverwaltung oder Hauseigentümer sollten Sie deshalb frühzeitig den möglichen Handlungsbedarf klären und diesen gegebenenfalls mit den Mietern oder Miteigentümern planen. 3. Als Eigentümer müssen Sie – und nicht die Swisscom – für die Umstellungskosten der Gebäudeinfrastruktur aufkommen. Erstellen Sie deshalb zuerst ein Inventar aller Anlagen, die über das herkömmliche Festnetz kommunizieren (Lifttelefone, Alarmsysteme, Haustechnikanlagen etc.) sowie ein Umrüstungsbudget. Erst dann lassen Sie sich Lösungen von verschiedenen Lieferanten offerieren.
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Wer im Lift stecken bleibt, ist froh, wenn er wenigstens mit der Aussenwelt Kontakt aufnehmen und um Hilfe rufen kann. Doch diese Lifttelefonie hat ihren Preis – vor allem dann, wenn der Anbieter nur noch einen Wartungsvertrag mit einem teuren Ferndiagnosepaket anbietet. Ob man als Kunde in einem solchen Fall überhaupt eine Wahl hat, sagt Beobachter-Experte Daniel Leiser. Die 3 wichtigsten Punkte zum Thema 1. Die Swisscom plant per Ende 2017 eine vollständige Umstellung auf die Internettelefonie. Das heisst: Ab 2018 will die Swisscom die bisherige analoge Telefonie-Infrastruktur schrittweise ausser Betrieb nehmen; Telefonieren funktioniert dann also nur noch über das Internet. 2. Wegen dieser Umstellung müssen nicht nur Telefone umgerüstet werden, sondern zum Beispiel auch Lifttelefone, Alarmanlagen oder Haustechniksysteme. Als Immobilienverwaltung oder Hauseigentümer sollten Sie deshalb frühzeitig den möglichen Handlungsbedarf klären und diesen gegebenenfalls mit den Mietern oder Miteigentümern planen. 3. Als Eigentümer müssen Sie – und nicht die Swisscom – für die Umstellungskosten der Gebäudeinfrastruktur aufkommen. Erstellen Sie deshalb zuerst ein Inventar aller Anlagen, die über das herkömmliche Festnetz kommunizieren (Lifttelefone, Alarmsysteme, Haustechnikanlagen etc.) sowie ein Umrüstungsbudget. Erst dann lassen Sie sich Lösungen von verschiedenen Lieferanten offerieren.
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