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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 271 Heilverfahrenssteuerung - ein roter Faden
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Bei den Berufsgenossenschaften wird die Frage der Behandlung von Unfallfolgen professionell gehandhabt. Hier läuft von Anfang an alles automatisch, was die Genesung betrifft. Natürlich kann es immer wieder zu Ausreißern kommen. Vorteil ist, dass schon von Beginn an die richtigen und sinnvollen Therapien durch den Durchgangsarzt oder andere berufsgenossenschaftliche Einrichtungen, wie zum Beispiel BG-Ambulanzen oder BG-Kliniken eingeleitet werden.
Bist du allerdings nicht bei einer Berufsgenossenschaft versichert hast unter Umständen ein ernsthaftes Problem. Das fängt schon nach der Entlassung aus einem Krankenhaus an. Schon oft thematisierten wir, dass das Entlassungsmanagement in Krankenhäusern nicht immer gut funktioniert.
Die nächste Hürde ist dann, notwendige Maßnahmen wie zum Beispiel Haushaltshilfe, Pflege und Therapien zu erhalten. Schon fast Standard ist es, dass mir Unfallopfer im ersten Beratungsgespräch berichten, dass sie bei schwersten Unfallfolgen lediglich von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (meistens ein Orthopäde) nur 6-12 Mal Krankengymnastik verordnet bekommen haben. Auch die Zeit bis hin zur stationären Rehabilitation zulasten des Rentenversicherungsträgers zieht sich ohne Therapien hin. Die Erfolge sind dann nach solchen stationären Reha-Maßnahmen nicht so gut, wie sie sein könnten.
Zur Heilverfahrensteuerung gehört allerdings auch, dass eine gute Nachsorge stattfindet. Hierzu gehört unter anderem auch eine umfangreiche Röntgendiagnostik und medizinische Beratung. Im aktuellen Fall ging es zwei Jahre nach dem Unfallereignis um die Frage der Metallentfernung bei einer jungen Frau im Bereich des Oberschenkels. Nach dem schweren Unfall war eine Platte am Oberschenkelknochen angebracht worden. Fraglich war, ob dadurch das Längenwachstum des betroffenen Beines beeinflusst wurde und insofern eine Beinlängendifferenz eingetreten ist. Trotz schwerster Unfallfolgen nach einem dramatischen Unfall hatte die junge Frau Glück im Unglück.
Beide Beine sind gleich lang geblieben und die eingebrachte Platte am Oberschenkelknochen kann jetzt zeitgerecht im Ludmillenstift Meppen entfernt werden. Der dortige Reha-Arzt hat das junge Unfallopfer und deren Mutter umfangreich über die Entwicklung der Unfallfolgen auf orthopädisch/unfallchirurgischem Fachgebiet informiert. Ergänzende Maßnahmen zur Verhinderung von Verschlimmerungen wurden empfohlen. Hinsichtlich der Kostenübernahme der anstehenden Maßnahmen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erfolgen Antragstellungen durch rehamanagement-Nord bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter
Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:
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Bei den Berufsgenossenschaften wird die Frage der Behandlung von Unfallfolgen professionell gehandhabt. Hier läuft von Anfang an alles automatisch, was die Genesung betrifft. Natürlich kann es immer wieder zu Ausreißern kommen. Vorteil ist, dass schon von Beginn an die richtigen und sinnvollen Therapien durch den Durchgangsarzt oder andere berufsgenossenschaftliche Einrichtungen, wie zum Beispiel BG-Ambulanzen oder BG-Kliniken eingeleitet werden.
Bist du allerdings nicht bei einer Berufsgenossenschaft versichert hast unter Umständen ein ernsthaftes Problem. Das fängt schon nach der Entlassung aus einem Krankenhaus an. Schon oft thematisierten wir, dass das Entlassungsmanagement in Krankenhäusern nicht immer gut funktioniert.
Die nächste Hürde ist dann, notwendige Maßnahmen wie zum Beispiel Haushaltshilfe, Pflege und Therapien zu erhalten. Schon fast Standard ist es, dass mir Unfallopfer im ersten Beratungsgespräch berichten, dass sie bei schwersten Unfallfolgen lediglich von Ihrem Hausarzt oder Facharzt (meistens ein Orthopäde) nur 6-12 Mal Krankengymnastik verordnet bekommen haben. Auch die Zeit bis hin zur stationären Rehabilitation zulasten des Rentenversicherungsträgers zieht sich ohne Therapien hin. Die Erfolge sind dann nach solchen stationären Reha-Maßnahmen nicht so gut, wie sie sein könnten.
Zur Heilverfahrensteuerung gehört allerdings auch, dass eine gute Nachsorge stattfindet. Hierzu gehört unter anderem auch eine umfangreiche Röntgendiagnostik und medizinische Beratung. Im aktuellen Fall ging es zwei Jahre nach dem Unfallereignis um die Frage der Metallentfernung bei einer jungen Frau im Bereich des Oberschenkels. Nach dem schweren Unfall war eine Platte am Oberschenkelknochen angebracht worden. Fraglich war, ob dadurch das Längenwachstum des betroffenen Beines beeinflusst wurde und insofern eine Beinlängendifferenz eingetreten ist. Trotz schwerster Unfallfolgen nach einem dramatischen Unfall hatte die junge Frau Glück im Unglück.
Beide Beine sind gleich lang geblieben und die eingebrachte Platte am Oberschenkelknochen kann jetzt zeitgerecht im Ludmillenstift Meppen entfernt werden. Der dortige Reha-Arzt hat das junge Unfallopfer und deren Mutter umfangreich über die Entwicklung der Unfallfolgen auf orthopädisch/unfallchirurgischem Fachgebiet informiert. Ergänzende Maßnahmen zur Verhinderung von Verschlimmerungen wurden empfohlen. Hinsichtlich der Kostenübernahme der anstehenden Maßnahmen, soweit sie nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, erfolgen Antragstellungen durch rehamanagement-Nord bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
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