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Auf geht’s - der Reha-Podcast Folge 281 Wenn der Reha-Bericht nicht stimmt.
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Gerade bei der Neumeldung von liegen oft Berichte von DRV-Reha-Kliniken vor. Erstaunlich sind manchmal die Ergebnisse. Schon beim ersten Lesen kommen da auf Zweifel zu den erreichten Ergebnissen, wenn man die Unfallfolgen betrachtet. Dabei ist die Spannweite sehr groß. Entweder kommt die Reha-Klinik zu dem Ergebnis, das keine positive Erwerbsprognose besteht. Dann müssen Unfallopfer zunächst einmal neben einer möglichen schadensersatzrechtlichen Zahlung von Verdienstschadensausfall mit einer Erwerbsminderungsrente klarkommen.
Ist die Prognose zum Erwerbsleben zu positiv, wird Zweifel am Willen des Unfallopfers gesät überhaupt arbeiten zu wollen. Das kann zu Ungemach für die anwaltliche Vertretung im schadensersatzrechtlichen Austausch mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen.
Ziel ist es, zunächst einmal eine neutrale Klärung und Diagnostik hinsichtlich der medizinischen Möglichkeiten und der Möglichkeiten bei der Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft zu realisieren.
Im weiteren Reha-Management-Prozess kann dann ganz konkret über Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben gesprochen werden. Die Aufgabe des Reha-Managers ist insofern hier zunächst einmal Klarheit für die am Schadensersatzprozess beteiligten Parteien zu schaffen. Im Rahmen der Neutralitätsverpflichtung des Codes of Conduct kann dies natürlich zu Ergebnissen führen, die manchmal nicht dem Unfallopfer oder auf der anderen Seite der gegnerischen Haftpflichtversicherung gefallen.
Ist ein Reha-Management noch nicht eingeleitet worden und schwebt das schadensrechtliche Verfahren noch, kann es für das Unfallopfer zu Ungewissheit und Zukunftsangst führen.
In dem konkreten Fall eines Klienten von rehamanagement-Nord kommt der Rentenversicherungsträger aufgrund des Abschlussberichtes der Reha-Klinik zu dem Ergebnis, dass die Erwerbsfähigkeit größer ist als tatsächlich bisher eingeschätzt. Unter anderem wird dies damit begründet, dass das Unfallopfer (angeblich) wieder in der Lage sein soll ohne Hilfsmittel mindestens 1000 m zu gehen. Auch wenn tatsächlich durch operative Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht wurde, so ist es tatsächlich so, dass das Unfallopfer ohne Rollator und nur mit Unterarmgehstützen in der Lage ist vielleicht 50 m zurückzulegen. Dies hat sich im Rahmen der Reha-Maßnahme auch nicht verändert.
Der komplette Bericht entspricht allerdings dem Vorgehen der Reha-Klinik im gesamten Fall. Dem Wunsch des Unfallopfers gemeinsam mit dem Reha-Manager und dem behandelnden Arzt die Nachbehandlung und weitere Teilhabe zu besprechen wurde nicht nachgekommen. Böses denkt dabei, dass dabei vielleicht eine Struktur hinter stecken könnte.
Was kann nun ein Unfallopfer machen, wenn der Reha-Bericht falsch ist? Die Antwort findet ihr in der aktuellen Sendung des "Auf geht's - der Reha-Podcast!".
Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter
Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:
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Gerade bei der Neumeldung von liegen oft Berichte von DRV-Reha-Kliniken vor. Erstaunlich sind manchmal die Ergebnisse. Schon beim ersten Lesen kommen da auf Zweifel zu den erreichten Ergebnissen, wenn man die Unfallfolgen betrachtet. Dabei ist die Spannweite sehr groß. Entweder kommt die Reha-Klinik zu dem Ergebnis, das keine positive Erwerbsprognose besteht. Dann müssen Unfallopfer zunächst einmal neben einer möglichen schadensersatzrechtlichen Zahlung von Verdienstschadensausfall mit einer Erwerbsminderungsrente klarkommen.
Ist die Prognose zum Erwerbsleben zu positiv, wird Zweifel am Willen des Unfallopfers gesät überhaupt arbeiten zu wollen. Das kann zu Ungemach für die anwaltliche Vertretung im schadensersatzrechtlichen Austausch mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen.
Ziel ist es, zunächst einmal eine neutrale Klärung und Diagnostik hinsichtlich der medizinischen Möglichkeiten und der Möglichkeiten bei der Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft zu realisieren.
Im weiteren Reha-Management-Prozess kann dann ganz konkret über Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben gesprochen werden. Die Aufgabe des Reha-Managers ist insofern hier zunächst einmal Klarheit für die am Schadensersatzprozess beteiligten Parteien zu schaffen. Im Rahmen der Neutralitätsverpflichtung des Codes of Conduct kann dies natürlich zu Ergebnissen führen, die manchmal nicht dem Unfallopfer oder auf der anderen Seite der gegnerischen Haftpflichtversicherung gefallen.
Ist ein Reha-Management noch nicht eingeleitet worden und schwebt das schadensrechtliche Verfahren noch, kann es für das Unfallopfer zu Ungewissheit und Zukunftsangst führen.
In dem konkreten Fall eines Klienten von rehamanagement-Nord kommt der Rentenversicherungsträger aufgrund des Abschlussberichtes der Reha-Klinik zu dem Ergebnis, dass die Erwerbsfähigkeit größer ist als tatsächlich bisher eingeschätzt. Unter anderem wird dies damit begründet, dass das Unfallopfer (angeblich) wieder in der Lage sein soll ohne Hilfsmittel mindestens 1000 m zu gehen. Auch wenn tatsächlich durch operative Maßnahmen eine Verbesserung der Situation erreicht wurde, so ist es tatsächlich so, dass das Unfallopfer ohne Rollator und nur mit Unterarmgehstützen in der Lage ist vielleicht 50 m zurückzulegen. Dies hat sich im Rahmen der Reha-Maßnahme auch nicht verändert.
Der komplette Bericht entspricht allerdings dem Vorgehen der Reha-Klinik im gesamten Fall. Dem Wunsch des Unfallopfers gemeinsam mit dem Reha-Manager und dem behandelnden Arzt die Nachbehandlung und weitere Teilhabe zu besprechen wurde nicht nachgekommen. Böses denkt dabei, dass dabei vielleicht eine Struktur hinter stecken könnte.
Was kann nun ein Unfallopfer machen, wenn der Reha-Bericht falsch ist? Die Antwort findet ihr in der aktuellen Sendung des "Auf geht's - der Reha-Podcast!".
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